Feuerungen

  • amtliche Feuerungskontrolle

  • Oelbrennerservice im Abonnement (mit Vertrag)

  • Oelbrennerservice im Dauerauftrag (ohne Vertrag)

  • Reparaturen von Oelbrenner

  • Ersatz von Brenner

Feuerungen und Heizungen

Anforderungen an Feuerungsanlagen (Heizungen) betreffend Emissionsbegrenzungen, Kaminhöhe und Emissionsmessungen.

Freistehendes Kamin einer grossen Feuerungsanlage
Kamin einer grossen Feuerungsanlage (© Kanton Aargau)

Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist festgelegt, dass Feuerungen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen. Anlagen, die den Anforderungen der LRV nicht beziehungsweise nicht mehr genügen, müssen saniert werden.
Der Neubau, die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind bewilligungs- beziehungsweise meldepflichtig. Die Kamine der Feuerungsanlagen haben neben den Bestimmungen des Brandschutzes auch die Empfehlungen der Luftreinhaltung einzuhalten.