Daueraufträge

wir denken an Sie

Wir denken an Ihre amtliche Feuerungskontrolle und melden uns telefonisch bei Ihnen

Die Amtliche Feuerungskontrolle muss alle 2 Jahre bei jeder Öl- und Gasfeuerungen ab 100 Betriebstunden/Jahr von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur durchgeführt werden.

Dies erledigen wir gerne für Sie in Kombination mit einem Brennerservice um anfällige Mängel dierkt beheben zu können.

Kontrolle von Oel-, Gas- und Holzfeuerungen

Die LRV fordert, dass Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen (= periodische Emissionsmessung). Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen).

Die Feuerungskontrolle ist in der LRV im Anhang 3 umfassend geregelt. Die LRV legt auch detaillierte Anforderungen an die Feuerungsanlagen (Anhang 4), die Brennstoffe (Anhang 5) und die Kamine (Anhang 6) fest.

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